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Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Hockeyfreundinnen und liebe Hockeyfreunde,
im Namen des Vorstandes lade ich Sie ein zu unserer
Jahreshauptversammlung
am Mittwoch, dem 10. März 2010, um 20 Uhr
in unser Clubhaus, Usinger Weg,
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Berichte
a) Vorstand
b) Kassenprüfer
3. Aussprache
4. Entlastung des Vorstandes
5. Satzungsänderung
Gewährung des Ehrenamtsfreibetrages Aufnahme in die Satzung mit folgender Änderung:
Satzung § 3 Satz 2 entfällt.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
Es wird folgender Wortlaut als § 6.7 eingefügt:
§ 6.7 Vergütungen
Das Amt des Vereinsvorstandes wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Vorstandsmitglieder und Mitglieder können Aufwendungsersatz erhalten.
Dieser kann in Form des Auslagenersatzes oder in der Form der pauschalen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung ( z.B. Ehrenamtspauschale in Höhe des Freibetrags gemäß § 3 Nr. 26a EStG ) geleistet werden.
Über Art und Höhe des Aufwendungsersatzes entscheidet der Vorstand.
6. Wahl eines Kassenprüfers
7. Anträge von Mitgliedern
8. Verschiedenes
Schriftliche Anträge zu TOP 7 müssen bis spätestens 1. März 2010 beim Unterzeichner eingegangen sein.
Stimmberechtigt sind diejenigen Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eltern, die mit(be)stimmen wollen, können gerne fördernde Mitglieder werden.
Aufnahmeanträge werden bereitgehalten. Um die Punkte der Tagesordnung zügig abzuarbeiten, bittet der Vorstand um pünktliches und natürlich auch um zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Bad Homburg, 16.2.2010
Dr. S. LangHeinrich-Bartsch
1. Vorsitzende |